HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Was wir werden.



Richter. "Das Zünglein an der Waage."

Sie sind die "dritte Instanz" ohne eigene Befugnisse für eigenständiges Handeln, Eingreifen, Entscheiden und Veranlassungen oder Vollzügen. Sie verbinden die Kontrahenten mit den Hintergründen, Gesetzen, Traditionen, Regeln und Spielregeln und stellen die Vorkommnisse, Ereignisse, die Handlungen oder Unterlassungen, Entscheidungen oder Verhaltensweisen "in das richtige Licht". Dazu sprechen sie Recht.

In der Regel besteht eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung über das Richteramt. Die Vereinbarung enthält die Selbstverpflichtung, den Richterspruch auch dann anzuerkennen, wenn er "nachteilig" für die eigene Sichtweise ist.

Richter sind in der Regel sehr mächtige und angesehene Personen. Sie sind jedoch (fast) immer von der faktischen Macht ausgeschlossen. Ihre Urteile werden "vollstreckt", "vollzogen" oder durch eine "höhere Gerichtsinstanz" überprüft, bestätigt oder verworfen.

Wie auch immer ein Richterspruch ausfällt: An den Ereignissen und Geschehnissen kann er nichts mehr ändern.

Hintergrund:


Lernende-Gesellschaft